Produkthaftungsrecht

Neben der Bearbeitung von Fragen des allgemeinen Schadensersatzrechts sind wir insbesondere für Industrie- und Handelsunternehmen und deren Versicherungen auch im Bereich des Produkthaftungsrechts tätig.

Unsere Beratung und gegebenenfalls gerichtliche Vertretung umfasst

  • die Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • die Durchsetzung von Forderungen von Unternehmen und Personen,
  • die durch fehlerhafte Produkte geschädigt wurden
  • die Durchsetzung von Deckungsansprüchen gegenüber Versicherern

In der sehr speziellen Materie des Produkthaftungsrechts beraten wir selbstverständlich auch bei der Erarbeitung von prophylaktischen Schadensvermeidungsstrategien, um meist kostspieligen Regressverfahren von vornherein den Nährboden zu entziehen. Dabei gilt unsere besondere Aufmerksamkeit auch der Vermeidung der Verletzung von Normen des Strafrechts.

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