Privates Baurecht / Werkvertragsrecht

Bauen ist eine außerordentlich komplexe und kostenintensive Angelegenheit. Eine ganze Reihe rechtlicher Fragen stehen mit dem Hausbau oder Hauskauf an: angefangen beim Grundstückskauf, den Verträgen mit den Handwerkern bis hin zur Bauabnahme und Gewährleistungsabwicklung – eine fundierte Rechtsberatung empfiehlt sich sowohl für Bauherren als auch für Bauträger und Architekten.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es um berechtigte Vergütungsansprüche, die Geltendmachung von Mängeln oder die Abwehr unberechtigter Forderungen geht. Über den Bereich des Bauens im eigentlichen Sinne hinaus betreuen wir auch Werkunternehmer verschiedener Gewerke in diesen Fragestellungen.

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