Vergütungsrecht der Heilberufe
Hier stehen wir sowohl den Heilberufen für die Prüfung und Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen und die Abwendung von Einwendungen zur Verfügung als auch Patienten gegenüber deren Krankenversicherungen die ihre Rechnung nach z.B. GOÄ, UV-GOÄ, GOZ, GOP oder die beanspruchte IGeL Leistung überprüft wissen möchten.
Auch bezüglich der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) besteht bei uns die nötige Expertise.
Bei allen Fragen von Patienten und Leistungserbringern, die sich um das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) drehen, sind wir ebenfalls an Ihrer Seite.
Weiterhin können wir Ihnen bei Ihrem Bedarf, Heil- und Hilfsmittel zu beziehen -unabhängig davon, wie sie versichert sind-, unsere Unterstützung zu Teil werden lassen.
Bei Bedarf kontrollieren wir die von Ihnen als Arzt geschlossene Wahlleistungsvereinbarung, Aufklärungshinweise und sonstigen Leistungsvereinbarungen auf Rechtskonformität und beraten Sie hierzu ausführlich.
Im Falle eines Honorarrechtsstreits vertreten wir alle Leistungserbringer umfassend.