Erbrecht
Bei Erbauseinandersetzungen übernehmen wir die Verfolgung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche und beraten Sie bei der Abfassung von Testamenten, Erbverträgen oder Vorabschenkungen.
Dazu gehören auch alle anderen Fragen, die das Erbrecht betreffen: sei es bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, der Auslegung von Testamenten, der Erlangung des Erbscheins, aber auch hinsichtlich der Frage, ob ein Erbe überhaupt angetreten werden soll.
Auf Wunsch unserer Mandanten sind wir auch gerne bereit, Testamentsvollstreckungen zu übernehmen, auch als Dauertestamentsvollstrecker
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