Bankrecht
Zu unseren Mandanten gehören Banken und Kreditinstitute, aber auch Unternehmen und Privatkunden, die wir in allen bankrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Da eine effiziente Rechtsberatung immer die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen erfordert, ist es unser Ziel, im intensiven Austausch mit unseren Mandanten nicht nur eine juristisch angemessene, sondern insbesondere auch eine ökonomisch sinnvolle Lösung zu finden.
Unser Beratungsangebot reicht vom Wertpapier- und Kapitalanlagerecht und den damit verbundenen Haftungsfragen und Schadensersatzansprüchen bis zum Gebiet der Kreditverträge, insbesondere der Kreditsicherung und Bürgschaften.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Vertretung von Kreditnehmern in einem gekündigten Kreditverhältnis oder einem Kreditverhältnis in der Krise gegenüber der Gläubigerbank.