Notartermin in Pandemiezeiten: Corona entbindet nicht von der Pflicht zur Erteilung eines Nachlassverzeichnisses

Auch auf das Erbrecht hat die Coronapandemie Einfluss - zumindest, was die Ansicht der Schuldnerin dieses   Falls anging. Ob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) der zur Risikogruppe gehörenden Dame beipflichten konnte oder eben nicht, lesen Sie im Folgenden.

Die 77-jährige Schuldnerin war dazu verpflichtet, im Rahmen der Abwicklung eines Erbfalls ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellen zu lassen. Hierzu hatte sie für Mitte April 2020 einen persönlichen Termin bei einem Notar vereinbart, den sie aber mit dem Hinweis auf die stark erhöhte Gefährdungslage durch die Coronapandemie und im Hinblick auf ihr Alter abgesagt hatte. Daher wurde gegen die Frau ein Zwangsgeld verhängt.

Zwangsmaßnahmen wie die Verhängung eines Zwangsgeldes seien laut OLG dann nicht zu verhängen, wenn die Erbringung der geschuldeten Leistung vorübergehend unmöglich ist. Die Schuldnerin ist in einem solchen Fall allerdings für diese vorübergehende Unmöglichkeit darlegungs- und beweispflichtig. Das macht es in jedem Fall erforderlich, nähere Angaben dazu zu machen, dass eine Terminswahrnehmung auch bei Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen - zum Beispiel beim Amtssitz des Notars oder auch bei der Schuldnerin zu Hause - nicht zumutbar wären. In diesem Fall hätte aber in den Augen des OLG auch ein solcher Vortrag die Schuldnerin im Zweifel nicht geschützt, weil für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses auch eine schriftliche oder fernmündliche Korrespondenz mit dem Notar in Betracht kommt. Somit wurde die Beschwerde der Schuldnerin vom OLG auch zurückgewiesen.

Hinweis: Auch wenn in den Augen von Risikogruppen berechtigte Zweifel an der Notwendigkeit diverser Pflichten während der Coronapandemie bestehen, zeigt dieser Fall, dass fachlicher Rat immer zu empfehlen ist. Eine falsche Annahme kann sich auch in diesen Zeiten nachweislich als teuer erweisen.


Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 09.07.2020 - 10 WF 21/20
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 09/2020)