Leistungsklage hat Vorrang: Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteils unzulässig

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass aus prozessökonomischen Gründen eine Leistungsklage Vorrang vor einer reinen Feststellungsklage hat. Behauptet beispielsweise ein Kläger einen Zahlungsanspruch, kann er nicht eine reine Feststellungsklage mit dem Ziel erheben, feststellen zu lassen, dass ihm dieser Anspruch zusteht, um dann erst in einem Folgeprozess die Leistung geltend zu machen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG) gilt dieser Vorrang auch in den Fällen, in denen die Unwirksamkeit seines Pflichtteilsentzugs geltend gemacht werden soll.

Der 2020 verstorbene Erblasser hatte unter anderem aufgrund eines notariellen Testaments seinen Sohn von seinem Pflichtteil ausgeschlossen. Hintergrund war, dass der Sohn drogenabhängig war und aufgrund mehrerer Strafverfahren - unter anderem wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - verurteilt wurde. Nach dem Tod des Erblassers erhob der Sohn eine Feststellungsklage vor dem zuständigen Landgericht (LG), um feststellen zu lassen, dass der Pflichtteilsentzug in dem notariellen Testament unwirksam war. Diesem Antrag hatte das LG auch stattgegeben.

Auf die Berufung der Erben hob das OLG die Entscheidung jedoch wieder auf. Denn nach Ansicht des OLG hätte der Sohn direkt eine Leistungsklage in Form einer isolierten Auskunftsklage oder in Form einer Stufenklage mit einem zunächst unbezifferten Antrag auf Zahlung des Pflichtteils erheben können. Die Frage des Pflichtteilsentzugs wäre dann innerhalb dieses Rechtsstreits zu klären. Ein gesondertes Feststellungsinteresse konnte der Sohn nicht geltend machen.

Hinweis: Hiervon zu unterscheiden ist die sogenannte Erbfeststellungsklage: Bei dieser Klageart geht es um die Frage, wer Erbe nach dem verstorbenen Erblasser geworden ist. Eine Erbfeststellungsklage ist neben dem Erbscheinsverfahren zulässig.


Quelle: OLG Celle, Urt. v. 17.03.2022 - 6 U 63/21
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 06/2022)