Brustbeinbruch im Bierbike: Trotz Mitverschuldens durch mangelnde Selbstsicherung erhält Junggeselle 1.000 EUR Schmerzensgeld

Es gibt kaum Verkehrsteilnehmer, die ob des Treibens von sogenannten Bierbikes nicht schon mit den Augen gerollt haben. Was besonders in Großstädten, die von Gruppen zu Junggesellenabschieden bevorzugt frequentiert werden, zum Ärgernis geworden ist, wurde hier dem freienden Feiernden selbst zum Verhängnis. Das Amtsgericht Hannover (AG) musste entscheiden, ob dieser nach dem Unfall Schmerzensgeld in Anspruch nehmen konnte.

Anlässlich eines Junggesellenabschieds mieteten zehn Teilnehmer ein Bierbike. Dabei saßen sie an einem runden Tresen um den Ausschank herum und traten gemeinsam in die Pedale, wobei eine Mitarbeiterin der Vermieterin das Gefährt lenkte. Der alsbald zu verheiratende Junggeselle stand derweil im Zentrum des Fahrzeugs und zapfte fleißig Bier für seine Gäste. Spezielle Sicherungsmöglichkeiten oder Vorrichtungen gab es nicht. Dann kam das, was kommen musste: Die Mitarbeiterin der Vermieterin bremste, der stehende Junggeselle kam zu Fall und erlitt einen Brustbeinbruch. Was dann aus der geplanten Hochzeit wurde, bleibt hier ungewiss - klar aber war: Der Mann verlangte 1.500 EUR Schmerzensgeld.

Da war das AG grundsätzlich seiner Meinung. Grundsätzlich haftete die Vermieterin, da es dem Bierbike an entsprechenden Sicherungsmitteln mangelte. Einen Wermutstropfen musste der Bierliebhaber allerdings dennoch schlucken: Er musste sich ein Drittel Mitverschulden anrechnen lassen, da er die Gefährlichkeit kannte und sich nicht richtig festgehalten hatte. Somit erhielt der Mann 1.000 EUR Schmerzensgeld.

Hinweis: Bei Freizeitaktivitäten sollte dann kein Alkohol konsumiert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Denn auch hier scheint klar: Alkohol und Straßenverkehr passen nicht zueinander.


Quelle: AG Hannover, Urt. v. 29.07.2020 - 512 C 15505/19
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 10/2020)